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DGUV Vorschrift 2- Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

 

Am 01. Januar 2011 ist die DGUV Vorschrift 2 – „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" in Kraft getreten.

 

Mit dieser Vorschrift wurde erstmalig ein von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gleichlautes und aufeinander abgestimmtes Regelwerk eingeführt.

 

Die wesentlichen Merkmale im Überblick:

  • Aufgaben statt Einsatzzeiten rücken zukünftig in den Vordergrund.
  • Der Betrieb selbst teilt die Betreuungsleistungen auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit auf.
  • Förderung der Mitwirkung der betrieblichen Interessentenvertretung.
  • Neue Möglichkeiten, das Betreuungssystem passgenau auszuwählen.

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung umfasst die Komponenten "Grundbetreuung" und "Betriebsspezifischer Teil der Betreuung". Während für die Grundbetreuung Einsatzzeiten pro Beschäftigtem  und Jahr vorgegeben werden, wird der Umfang des betriebsspezifischen Teils der Betreuung vom jeweiligen Betrieb selbst ermittelt.

Für die Gesamtbetreuung gilt, dass der Unternehmer die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit entsprechend den betrieblichen Erfordernissen unter Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung zu ermitteln, aufzuteilen und mit ihnen schriftlich zu vereinbaren hat.

 

Hierbei wird er von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit beraten.

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